Dienstag, 24. Februar 2015

Förderung von Vereinen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Einladung zur Informationsveranstaltung am 03.03.2015: Kindesschutz, § 72a SGB VIII

Die Landeshauptstadt Mainz ist am 05.11.2014 der Rahmenvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz zum § 72a SGB VIII beigetreten und lädt nun alle Träger von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz in der Landeshauptstadt Mainz ein, der Rahmenvereinbarung auf kommunaler Ebene beizutreten.

Insbesondere die Empfänger von Zuschüssen und vergleichbarer öffentlicher Förderung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe müssen ihren Beitritt zur Rahmenvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz nach § 72a SGB VIII bis 01.07.2015 erklären.
Der Beitritt ist schriftlich per Vordruck gegenüber der Stadtverwaltung Mainz, 51-Amt für Jugend und Familie, Frau Martina Zendel, Postfach 3620, 55026 Mainz zu erklären. Den Vordruck zur Beitrittserklärung sowie die Rahmenvereinbarung und weitere Informationen finden Sie auf folgender Homepage:
http://www.jugend-in-mainz.de/kindesschutz.html

Mit der Informationsveranstaltung am Dienstag, 03. März 2015, um 18.30 Uhr, im Haus der Jugend (Mitternachtsgasse 8, 55116 Mainz: 1. Stock, Großer Saal) wird das Amt für Jugend und Familie gemeinsam mit dem Landesjugendamt die gesetzlichen Grundlagen des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen erläutern und auf die Rahmenvereinbarung sowie deren Umsetzung näher eingehen. Darüber hinaus sollen die Vereine die Möglichkeit zu Nachfragen und Beratung erhalten.
Die Anmeldung zur Informationsverantaltung richten Sie bitte kurz per mail an: martina.zendel@stadt.mainz.de
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Martina Zendel zur Verfügung (Telefon 06131/12-2173).