Pressemeldung der Landeshauptsdat Mainz vom 15.10.2014
Rund 28500 ausländische Mitbürger/innen zur Wahl des Beirates für Migration und Integration aufgerufen
Wahl am Sonntag, 23. November 2014 / Sieben Listen zum Wahlgang zugelassen
Am Sonntag, 23. November 2014 findet in der Landeshauptstadt Mainz die Wahl zum „Beirat für Migration und Integration" (BeiMI) statt. Rund 28.500 Wahlberechtigte sind an diesem Tag zur Wahl des 23köpfigen Gremiums aufgerufen.
Der Wahlausschuss unter Leitung des Wahlleiters Oberbürgermeister Michael Ebling hatte in seiner Sitzung am 9. Oktober sieben Listenverbindungen mit ihren Kandidatenvorschlägen zu dieser Wahl zugelassen:
- Liste 1: Kurdische Liste
- Liste 2: Junge Liste für Vielfalt DITIB Mainz
- Liste 3: Türkisches Kulturzentrum Mainz Selimiye-Moschee
- Liste 4: Viva Vielfalt
- Liste 5: IGMG Barbaros & Bosnisch-Aserbaidschanische Liste
- Liste 6: Kroatische Liste 2014
- Liste 7: Eyüp Sultan Camii – Türkisch-islamischer Kulturverein e.V.
Eine weitere Liste konnte vom Wahlausschuss aufgrund formaler, fristenbezogener Kriterien nicht zugelassen werden.
In Mainz sind am Wahltag rund 28.500 Menschen mit ausländischem Pass - darunter aber auch einige Tausend eingebürgerte Deutsche mit Migranten-Hintergrund sowie Spätaussiedler - aus über 150 Herkunfts-Nationen potentiell wahlberechtigt, um die 23 gewählten Vertreter/innen für den neu zu besetzenden „Beirat für Migration und Integration" (BeiMI) der Stadt Mainz zu bestimmen. Erstmalig sind auch alle Wahlberechtigten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zur Wahl aufgerufen.
Hintergrund
Die Landeshauptstadt Mainz berief im Jahre 1987 als eine der ersten rheinland-pfälzischen Kommunen das damalig „Ausländerbeirat" benannte Gremium, um den vielen tausend Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit ausländischem Pass mangels Wahlberechtigung ein Sprachrohr zu ermöglichen. Das Gremium wurde dann im Jahre 1989 erstmalig nach den Grundsätzen des Kommunalwahlrechts gewählt. Das später in „Beirat für Migration und Integration" umbenannte Gremium verfügt über 23 gewählte und bis zu sieben vom Stadtrat benannte Mitglieder.
Der/die Vorsitzende des Beirates ist berechtigt, an ausgewählten Ausschuss- und jeglichen Stadtratssitzungen teilzunehmen und hat zu relevanten Themen Rederecht, kann mithin die Belange des Beirates im Stadtrat vorbringen.
Der/die Vorsitzende des Beirates für Migration und Integration wird aus der Mitte des Gremiums heraus gewählt.
17 Stimmbezirke, davon 15 Urnenstimmbezirke
Gewählt wird am Sonntag, 23.11.2014 in 15 Urnenwahlbezirken (Wahllokalen). Ergänzend sind zwei Briefwahlbezirke eingerichtet, in denen ausschließlich die abgegebenen Briefwahl-Unterlagen ausgezählt werden.
Dabei ist - wie bereits bei zurückliegenden Beirats-Wahlen - nicht jeder Ortsteil vertreten. In Drais, Ebersheim sowie Laubenheim wird kein Wahllokal angeboten. Ein geringer Teil der Wahlberechtigten muss mithin im Nachbar-Stadtteil die Stimme abgeben (oder macht von der Briefwahl Gebrauch).
Wahllokale in Mainz
Nummer | Stimmbezirk | Wahllokal |
1 Altstadt | 8151 | Fachhochschule Holzstraße 36 55116 Mainz |
2 Altstadt | 8152 | Anne-Frank-Realschule Adam-Karrillon-Str. 55118 Mainz |
3 Neustadt | 8161 | Frauenlob-Gymnasium Adam-Karrillon-Str. 35 55118 Mainz |
4 Neustadt | 8162 | Anne-Frank-Realschule Leibnizstr. 67 55118 Mainz |
5 Oberstadt | 8241 | Ludwig-Schwamb-Schule An der Philippsschanze 3 55131 Mainz |
6 Oberstadt | 8242 | IGS Anna Seghers Berliner Str. 53 |
7 Ha / Mü | 8251 | Ortsverwaltung John-F.-Kennedy-Str. 7b |
8 Mombach | 8311 | Grundschule Am Lemmchen Am Lemmchen 48 |
9 Gonsenheim | 8411 | Otto-Schott-Gymnasium An Schneiders Mühle 1 |
10 Finthen | 8421 | Grundschule Finthen Layenhofstr. 26 |
11 Bretzenheim | 8511 | IGS Hans-Böckler-Str. 2 |
12 Marienborn | 8521 | Kita Marienborn Ruhestr. 2 |
13 Lerchenberg | 8531 | Real- u. Hauptschule Hindemithstr. 1- 5 |
14 Hechtsheim | 8611 | Theodor-Heuss-Schule Ringstr. 41 b |
15 Weisenau | 8711 | Grundschule Portlandstr. 26 |
16 Brief I | 8998 | Rathaus |
17 Brief II | 8999 | Rathaus |
Pro Stimmbezirk sind 5 Personen als Wahlvorstand notwendig, der Wahlvorsteher sowie Schriftführer muss zwingend aus der Verwaltungsebene stammen, die drei weiteren Mitglieder zwingend aus dem Kreis der Wahlberechtigten.
Das Briefwahlbüro (gesonderte Pressemitteilung) öffnete am 22.10.2014 die Pforten. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgte (landesweit) am 24. Oktober 2014.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind
a) „von Amts wegen…": Alle ausländischen Mitbürger/, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Mainz mit Erstwohnsitz gemeldet (Stichtag: 23.8.2014) sind.
b) „auf Antrag": Eingebürgerte sowie Spätaussiedler. Sie müssen sich auf Antrag bis zum ….. in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.