Mittwoch, 5. November 2014

Beiratswahl: "Wer darf wählen"

Wir wollen Sie “auf folgende Information zum Thema "Wer darf wählen?" bei der Beiratswahl hinweisen:

Die Stadt Mainz hat den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erweitert, um auch Personen, die ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nach der Einbürgerung der Eltern geboren wurden, die aktive Teilnahme der Wahl zu ermöglichen.



http://www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/dese-9nmfdz.de.html (siehe Punkt: Wer darf wählen?)

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"Wer darf wählen?

Wer an der Wahl teilnehmen will, muss ab dem 23. August 2014 in Mainz mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Wahlberechtigt sind:
Alle Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie staatenlose Einwohner.
Alle Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben

·        durch Einbürgerung
·        durch Geburt aufgrund der Abstammung, jedoch noch mind. eine weitere ausländische Staatsangehörigkeit besitze (doppelte Staatsangehörigkeit)
·        durch Geburt aufgrund der Abstammung, da mind. ein Elternteil zuvor eingebürgert wurde.
·        durch Geburt aufgrund der Abstammung, jedoch ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit besessen hat (Migrationshintergrund)
·        nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes
·        als Spätaussiedler oder

deren Familienangehörige nach § 7 Staatsangehörigkeitsgesetz

·        nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist.
 
soweit sie jeweils am Tag der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Kommunalwahlgesetzes erfüllen.

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie am Ende dieser Seite zum Download".
http://www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/dese-9nmfdz.de.html

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Mit freundlichen Grüßen
i.A.

Olga Mosch


Landeshauptstadt Mainz
Büro des Oberbürgermeisters
Olga Mosch
Büro für Migration und Integration
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55028 Mainz
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